Hausordnung

Hausordnung der Röntgen Schule Neukölln (Stand: 08.04.25)

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Die Hausordnung dient dem Erhalt eines friedlichen und störungsfreien Klimas an unserer Schule. Alle Schüler*innen sind daher zu den folgenden Verhaltensweisen verpflichtet:

  1. Vor der ersten Stunde darf das Schulgebäude erst ab 07:45 Uhr betreten werden. Nach Unterrichtsschluss bzw. am Ende des Schultages (spätestens 16:05 Uhr) sind das Schulgebäude und der Schulhof zu verlassen.

  2. Zum Unterrichtsbeginn müssen die Schüler*innen in ihren Unterrichtsräumen sein und sich ruhig verhalten. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, meldet sich der/die Klassensprecher*in oder der/die Vertreter*in im Sekretariat.

  3. Aus Gründen der Aufsichtspflicht dürfen Schüler*innen während der Schulzeit das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Lehrkraft schriftlich.

  4. Alle Schüler*innen sind zu den organisierten Ordnungsdiensten verpflichtet.

  5. Schulbesuch meldet sich im Sekretariat an. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgelände nur dann gestattet, wenn eine Einwilligung der Schulleitung vorliegt. Zuwiderhandlungen müssen von allen Mitgliedern der Schule der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Unsere Schüler*innen sind verpflichtet, Bekannte, Freund*innen und Verwandte von unberechtigten Besuchen nachdrücklich abzuhalten.

  6. Alle Schüler*innen sind verpflichtet, die an sie ausgegebenen Leihbücher pfleglich zu behandeln. Schuldhaft beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen von den betreffenden Schüler*innen ersetzt werden.

  7. Es gilt Schadensersatzpflicht, falls Schüler*innen Eigentum der Schule oder eines/einer Mitschüler*in schuldhaft oder mutwillig beschädigt. Schäden und Fehlverhalten sind von jedem/jeder Einzelnen aktiv zu verhindern bzw. umgehend der Schulleitung zu melden. Schadensersatzpflicht besteht auch, wenn ohne erkennbaren Grund der Feueralarm ausgelöst wird.

  8. Handys, Smartwatches (Uhren mit Telefonfunktion), Musikwiedergabegeräte sowie Kopfhörer sollen zu Hause gelassen werden, da die Schule keinerlei Haftung übernimmt. Geräte zum Telefonieren sind in der Schule (auch Pausenhof, Aula und Turnhalle) auszuschalten, d.h. das Gerät wurde heruntergefahren und ist nicht im Flugmodus. Werden sie dennoch benutzt, werden die Geräte eingezogen und nur am nächsten Tag den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Eingezogene Geräte werden ebenfalls vor der Abgabe runtergefahren.

  1. Es ist Schüler*innen nicht gestattet, Schuss-, Hieb- und Stichwaffen zu besitzen und in die Schule mitzubringen. Laut Waffengesetz wird nach § 53 Abs. 3 Nr. 3 „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Da bei Jugendlichen das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wird mit einer Jugendstrafe bestraft. Werden Schüler*innen beim Hantieren mit derartigen Gegenständen auf dem Schulgelände beobachtet, werden die Polizei und/oder die Eltern benachrichtigt.

  2. Die Androhung von Gewalt gegenüber Lehrkräften und Schüler*innen – auch verbaler Art – ist mit Suspendierungen zu ahnden. Die Schulleitung macht gegebenenfalls vom Recht der Strafanzeige Gebrauch.

  3. Das Kaugummikauen ist im Schulgebäude und der Turnhalle verboten.

  4. Das Tragen von Mützen und Handschuhen ist im Schulgebäude verboten. Jacken sind im Unterricht und auch während der Pausen in der Cafeteria/Mensa auszuziehen.

  5. Jeder hat sich respektvoll zu verhalten, so dass niemand beleidigt, verletzt oder gefährdet wird.

  6. Das Werfen mit Steinen, Schneebällen oder harten Gegenständen ist verboten.

  7. Das Schubsen auf den Fluren und besonders auf den Treppen kann zu schweren Unfällen führen und ist deshalb nicht gestattet.

  8. Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik, Spraydosen, Laserpointern, Permanentmarkern, Feuerzeugen, Energydrinks und Glastrinkflaschen ist wegen Missbrauchs- und Unfallgefahr verboten.

  9. Die Schüler*innen gehen in den großen Pausen auf den Hof, in den Freizeitbereich oder in die Cafeteria.

  10. Speisen und Getränke werden nur in den großen Pausen erworben/verkauft und in den dafür vorgesehenen Bereichen eingenommen. Warme Speisen müssen in der Cafeteria verzehrt werden. In der zweiten großen Hofpause dürfen sich nur Schüler*innen der 9. und 10. Klassen in der Cafeteria aufhalten und einkaufen.

  11. Der Toilettengang erfolgt in den Pausen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

  12. In den 5 und 10 min Pausen, sowie Regenpausen bleiben die Schüler*innen im Raum. Der Flur ist kein Aufenthaltsbereich 
    Ausnahme: Fachräume.